Der Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe e.V.

„Heilung fördern, Selbsthilfepotentiale stärken und ein eigenverantwortliches Handeln ermöglichen“

Unter diesem Motto leistet unser Verein Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe e.V. als Träger von Suchthilfe seinen Beitrag zur Versorgung von suchtkranken Menschen und ihren Angehörigen.

Der Verein wurde 1978 gegründet und bietet seitdem eine aktive und engagierte Sucht-Selbsthilfe unter seinem Dach an. 1984 nahm die Jugend-, Drogen- und Suchtberatung ihre Arbeit in Mörfelden mit Zuständigkeit für den mittleren Teil des Kreises Groß-Gerau auf. Hinzu kam im Laufe der Zeit die Fachstelle für Suchtprävention sowie - ab 2022 - die Jugend-, Drogen- und Suchtberatung für den Südkreis mit Standort in Riedstadt.

Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und wird von einem hauptamtlichen Vorstand geführt, als Aufsicht und Mittler zwischen Vorstand und unseren Mitgliedern fungiert ein ehrenamtlicher Beirat.

Die Finanzierung unserer Angebote basiert vor allem auf jährlich bei den Kommunen (hier vor allem der Stadt Mörfelden-Walldorf), dem Kreis Groß-Gerau und dem Land Hessen (HSMI) beantragten Zuwendungen. Da wir im Rahmen unserer Zuwendungsverträge einen Eigenanteil leisten müssen, sind wir auf Spenden zwingend angewiesen.

Seit 1987 sind wir Mitglied im Diakonischen Werk Hessen.

Wir sind eingebunden in den Diakonischen Suchthilfeverbund Südhessen.

Auf Kreisebene wirken wir aktiv in der AG Beratungsverbund der Jugendhilfe mit.

Wir arbeiten besonders eng mit dem Kreis Groß-Gerau, der Stadt Mörfelden-Walldorf und dem Diakonischen Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim zusammen.

Kontakt
Knut Kiepe

Knut Kiepe
Diplom-Sozialarbeiter, TQM-Assesor

Vorsitzender Vorstand
Leitung der Einrichtungen

Telefon: (06105) 24676

Anrufen E-Mail

Was macht unser Verein?

§ 2 Nummer 1) der Vereinssatzung:

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere durch umfassende Suchthilfe und Suchtprävention für Suchtkranke und ihre Angehörigen sowie die Unterstützung von Menschen, die bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung sind.

Kontakt